Wärmepumpen, Batteriespeicher, Elektrofahrzeuge – sie dienen dem Gelingen der Energiewende und der zukünftigen klimaneutralen Versorgung und Mobilität. Deshalb soll ihr Einsatz beispielsweise durch Privilegien bei Strompreisbestandteilen wie Netzentgelten und Netzumlagen (und damit einem niedrigeren Strompreis) gefördert werden. Reduzierte Netzentgelte können für die genannten Verbrauchseinrichtungen auf Grundlage der neuen Festlegungen zu § 14a EnWG der Bundesnetzagentur genutzt werden. Netzbetreiber sind zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen mittlerweile verpflichtet. Die daraufhin geltenden reduzierten Netzentgelte sind wiederum bei der Abrechnung durch den Stromlieferanten zu beachten. Das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) enthält Privilegien hinsichtlich der Netzumlagen KWKG- und Offshore-Netzumlage. Stromlieferanten müssen dies vertrieblich sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Abrechnung berücksichtigen sowie gesetzliche Mitteilungspflichten einhalten. Gesetzliche Mitteilungspflichten treffen hier auch die Netzbetreiber.
Referent:
Experten von bbh
Veranstaltungsort:
Microsoft Teams
Datum:
16.09.2024
Uhrzeit:
10.00 Uhr - 11.30 Uhr
Investition:
350 EUR (netto) pro Teilnehmer bei einer Mitgliedschaft im ARGEnergie e.V.
250 EUR (netto) pro 2. Teilnehmer aus einem Mitgliedsunternehmen
450 EUR (netto) für Nicht-Mitglieder