Veranstaltungen ArgEnergie

Telefontraining – souveräne Kommunikation am Telefon

Aktuell verpflichtet der Gesetzgeber Stromlieferanten mit mehr als 100.000 Letztverbrauchern ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anzubieten. Ab 2025 gilt diese Verpflichtung für alle Stromlieferanten unabhängig von der Kundenanzahl (vgl. § 41a Abs.2 EnWG). Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen ihres Monitoringberichts bereits angefangen, die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überwachen. Der Gesetzgeber definiert als dynamischen Tarif in § 3 Nr. 31b EnWG einen Stromliefervertrag „der die Preisschwankungen auf den Spotmärkten, einschließlich der Day-Ahead- und Intraday-Märkte in den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes widerspiegelt.“ Der Kunde zahlt also den im Zeitpunkt der Entnahme jeweils geltenden Spotmarktpreis.

Dieser Workshop klärt insbesondere die folgenden Fragen: Was ist ein dynamischer Tarif? Welche Vorteile und welche Risiken birgt ein dynamischer Tarif für den Kunden? Lohnt es sich hierauf mit einem eigenen Produkt zu reagieren? Was ist zulässig?

Referent:
bbh

 

Veranstaltungsort:
Microsoft Teams

Datum:
12.09.2024

Uhrzeit:
10.00 Uhr - 11.30 Uhr

Investition:
350 EUR (netto) pro Teilnehmer bei einer Mitgliedschaft im ARGEnergie e.V.
250 EUR (netto) pro 2. Teilnehmer aus einem Mitgliedsunternehmen
450 EUR (netto) für Nicht-Mitglieder

 

 

 

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Teilnehmerangaben

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