Seit dem 01.01.2025 besteht grundsätzlich die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Ab dem 01.01.2027 müssen von allen Unternehmen ab einem Umsatz von 800 TEUR im Inland-B2B-Bereich E-Rechnungen verpflichtend ausgestellt werden. Zum 01.01.2028 trifft diese Pflicht schließlich alle Unter-nehmen, unabhängig von deren Umsatz.
Referent:
Kanzlei Becker Büttner Held
Veranstaltungsort:
virtueller Konferenzraum
Datum und Uhrzeit:
23.03.2026
10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Investition:
350 EUR (Netto) pro Teilnehmer bei einer Mitgliedschaft im ARGEnergie e.V.
250 EUR (netto) ab dem 2. Teilnehmer bei einer Mitgliedschaft im ARGEnergie e.V.
